Kultusamt im Bundeskanzleramt

Schnittstelle zwischen Staat und Religionsgemeinschaften


Initiator*innen
Bundeskanzleramt

Anlass
Das Kultusamt vollzieht die durch Gesetze geregelten Beziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen und Religionsgesellschaften sowie den Bekenntnisgemeinschaften. Der Ursprung des Kultusamtes geht auf das Jahr 1849 zurück, wo es erstmals ein Ministerium für Cultusangelegenheiten gab.

Adressat*innen

  • Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
  • Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
  • Behörden und Bürger*innen

Ziele
Als oberste Kultusbehörde ist es die Aufgabe des Kultusamtes die staatlichen religionsrechtlichen Vorschriften zu vollziehen. Dazu zählt die Entscheidung über Anträge zum Erwerb der Rechtspersönlichkeit als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft und die Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften sowie die staatlichen Gesetze und Vorschriften, die die äußeren Verhältnisse der Kirchen und Religionsgesellschaften oder der religiösen Bekenntnisgemeinschaften betreffen. Dies geschieht unter dem Aspekt der grundsätzlichen Neutralität des Staates. Das Verhältnis von Staat und Kirche wird als Kooperationssystem bezeichnet, das eine Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und den Kirchen und Religionsgesellschaften vorsieht.  

Neben den unmittelbaren kultusrechtlichen Bestimmungen gibt es zahlreiche religionsrechtliche Bestimmungen, die als Querschnittsmaterie legistisch zwar nicht in den unmittelbaren Vollzug des Kultusamtes fallen, aber die Rechte der Kirchen und Religionsgesellschaften sowie die Rechtsstellung der religiösen Bekenntnisgemeinschaften betreffen. Hier kommt dem Kultusamt eine informative und beratende Aufgabe, wenn andere Ministerien, Landesregierungen, Gerichte, Behörden und Ämter bei der Vollziehung ihrer Vorschriften mit Religionsgemeinschaften in Kontakt kommen oder religiöse Angelegenheiten der Staatsbürger*innen berührt werden.

Themen

  • Staat und Religionen
  • Vollzug bundesweiter Kultusgesetze
  • Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich
  • Verfahren zum Erwerb der Rechtspersönlichkeit als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft
  • Koordinierungsfunktion hinsichtlich der Rechte der Kirchen und Religionsgesellschaften sowie der Rechtsstellung der religiösen Bekenntnisgemeinschaften
  • Regelung der Seelsorge in staatlichen Institutionen

Dauer
Es gelten die allgemeinen Verwaltungsverfahrensvorschriften bzw. für Gesetzeswerdungen die parlamentarischen Prozesse.

Aktivitäten

  • Vollzug aller kultusrechtlichen Gesetze und Vorschriften
  • Dialog und Kooperation zwischen Staat und, Kirchen  und Religionsgemeinschaften
  • Entwurf von Gesetzen, welche die Beziehung von Kirchen und Religionsgemeinschaften betreffen
  • Gesetzliche Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften
  • Information und Beratung in religionsrechtlichen Angelegenheiten
  • Schnittstelle für Querschnittsmaterien mit Religionsbezug
  • Mitwirkung in gesamtgesellschaftlichen, grundrechtlichen und wissenschaftlichen Diskursen mit Religionsbezug

Organisationsform
Amt, welches dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. Es besteht derzeit aus 12 Personen und vier Referaten.

Finanzierung
Bundeskanzleramt der Republik Österreich. Das Kultusamt ist Teil der öffentlichen Verwaltung.

Produkte

  • Gesetzesentwürfe
  • Verwaltungsverfahren betreffend gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich sowie  der religiösen Bekenntnisgemeinschaften
  • Website mit Darstellungen und Kundmachungen
  • Broschüre: Religionen in Österreich. Übersicht der in Österreich anerkannten Glaubensgemeinschaften, Wien 2020.

Webseite l Social Media l Kontakt
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/kultusamt.html

Ballhausplatz 2
A-1010 Wien
T: +43 1 53115-0
E-Mail: kultusamt@bka.gv.at

 

Redaktion: ll / Aktualisierung: jk /ew 2022